Erbrecht Erbanteile Uebertragung

Thema dieser Seite:
Erbrecht Erbanteile Uebertragung

Auflösung der Erbengemeinschaft - Übertragung aller Erbanteile


Fundstelle:
BGH 4. Zivilsenat, Beschluß vom 23.02.2005, AZ.: IV ZR 55/04

Thema:
Auflösung der Erbengemeinschaft durch Übertragung aller Erbanteile, Nichtigkeit des Erbteilsübertragung, Übertragung der Erbanteile, Begründung einer Erbengemeinschaft

Inhalt:
Eine durch Übertragung aller Erbanteile aufgelöste Erbengemeinschaft kann zwar trotz Nichtigkeit des der Erbteilsübertragung zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts nicht wiederhergestellt werden. Erfaßt die Nichtigkeit aber auch die dingliche Übertragung der Erbanteile, so ist die Erbengemeinschaft nicht wirksam aufgelöst. Das Gericht lehnt eine rechtsgeschäftliche Begründung einer Erbengemeinschaft im Rahmen eines Herausgabeanspruchs nach §§812, 818 BGB ab. Das Gericht betont jedoch, daß trotz Übertragung aller Erbanteile auf einen Miterben nicht von einer endgültigen Aufhebung der Erbengemeinschaft ausgegangen werden könne, wenn die dingliche Übertragung wegen eines Formmangels unwirksam geblieben sei. Im Hinblick auf die hier in Betracht kommende Art der Rückabwicklung wird das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 1967 (III ZR 193/64 – NJW 1967, 1128) zitiert, in dem die Nichtbeurkundung einer Nebenabrede zur Nichtigkeit auch der dinglichen Erbteilsübertragung führte, mit der die Nebenabrede inhaltlich eng verknüpft war.

 

 


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