Auflösung der Erbengemeinschaft - Übertragung aller Erbanteile
Fundstelle:
BGH 4. Zivilsenat, Beschluß vom 23.02.2005, AZ.: IV
ZR 55/04
Thema:
Auflösung der Erbengemeinschaft durch Übertragung
aller Erbanteile, Nichtigkeit des Erbteilsübertragung,
Übertragung der Erbanteile, Begründung einer
Erbengemeinschaft
Inhalt:
Eine durch Übertragung aller Erbanteile aufgelöste
Erbengemeinschaft kann zwar trotz Nichtigkeit des der
Erbteilsübertragung zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts
nicht wiederhergestellt werden. Erfaßt die Nichtigkeit
aber auch die dingliche Übertragung der Erbanteile, so
ist die Erbengemeinschaft nicht wirksam aufgelöst. Das
Gericht lehnt eine rechtsgeschäftliche Begründung einer
Erbengemeinschaft im Rahmen eines Herausgabeanspruchs
nach §§812, 818 BGB ab. Das Gericht betont jedoch, daß
trotz Übertragung aller Erbanteile auf einen Miterben
nicht von einer endgültigen Aufhebung der
Erbengemeinschaft ausgegangen werden könne, wenn die
dingliche Übertragung wegen eines Formmangels unwirksam
geblieben sei. Im Hinblick auf die hier in Betracht
kommende Art der Rückabwicklung wird das Urteil des
Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 1967 (III ZR 193/64 –
NJW 1967, 1128) zitiert, in dem die Nichtbeurkundung
einer Nebenabrede zur Nichtigkeit auch der dinglichen
Erbteilsübertragung führte, mit der die Nebenabrede
inhaltlich eng verknüpft war.