Bild:  Zuständigkeit, gerichtliche  
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Zuständigkeit, gerichtliche gerichtliche Zuständigkeit,

Zuständigkeit, gerichtliche

Sofern das Gesetz nicht ausdrücklich das Nachlassgericht für zuständig erklärt, ist in erbrechtlichen Angelegenheiten das Prozessgericht zuständig. Beim Nachlassgericht handelt es sich immer um eine Abteilung des Amtsgerichts. Das Prozessgericht dagegen kann – je nach Streitwert – ein Amtsgericht oder ein Landgericht sein. Örtlich zuständig ist meist (nicht immer) das entsprechende Gericht am letzten inländischen Wohnsitz des Verstorbenen.

 

 
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