Vorerbe
Der Vorerbe ist ein Erbe, dessen
Erbenstellung auf die Zeit der
Vorerbschaft
beschränkt ist. Tritt der Nacherbfall ein, so geht das Vermögen
des Erblassers auf den Nacherben über (->
Nacherbschaft).
Der Vorerbe kann im Gegensatz zum
Vollerben nicht völlig frei über den
Nachlass
verfügen, sondern unterliegt bestimmten Beschränkungen und
Verpflichtungen (->
Verfügungsbeschränkungen des Vorerben). Sie
dienen dazu, den Nachlass in seiner wirtschaftlichen Substanz
für den Nacherben zu erhalten. Der Vorerbe hat also eine Rolle
inne, die der eines Treuhänders vergleichbar ist. Gleichzeitig
soll er als Erbe aber auch wirtschaftlich von der Erbschaft
profitieren und ist deshalb berechtigt, bestimmte Nutzungen
(Vorteile) aus der Erbschaft zu ziehen.
Der Erblasser kann die Rechtsposition
des Vorerben stärken, indem er ihn von vielen gesetzlich
vorgesehenen Beschränkungen und Verpflichtungen befreit.
|