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Verwirkungsklausel

Verwirkungsklausel

Eine Verwirkungsklausel wird häufig in einem Ehegattentestament vereinbart, in dem sich die Ehepartner für die Einheitslösung entschieden haben. Die Klausel sieht vor, dass die als Schlusserben eingesetzten Kinder des Paares ihre Schlusserbenstellung verlieren, wenn sie beim Tod des ersten Elternteils ihr Pflichtteilsrecht geltend machen. Der überlebende Elternteil ist also nicht mehr daran gebunden, sie als Erben einzusetzen. Entscheidet er sich dagegen, so können die Kinder auch bei seinem Tod nur noch ihren Pflichtteil verlangen.

 

 
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