Verwandtschaft
Verwandt sind Personen, die voneinander oder von derselben
dritten Person abstammen. Dabei muss es sich nicht zwingend um
eine biologische Abstammung handeln. Hat ein Mann beispielsweise
die Vaterschaft für ein Kind anerkannt, obwohl er nicht der
leibliche Vater ist, so ist er mit dem Kind dennoch verwandt,
weil er rechtlich der Vater ist. Auch durch die Adoption wird
ein Verwandtschaftsverhältnis begründet. Stiefkinder und ihre
Stiefeltern sind dagegen nicht miteinander verwandt. Gleiches
gilt für Pflegekinder und ihre Pflegeeltern. Stammen Personen
von derselben dritten Person ab, so hat es keinen Einfluss auf
das Verwandtschaftsverhältnis, ob die Eltern verheiratet
waren/sind oder nicht.
Im Erbrecht gehören die Verwandten neben dem Ehepartner zu den
gesetzlichen Erben (->
gesetzliche Erbfolge).
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