Verwahrung des Testaments
Wer sein Testament macht, ohne einen Notar
hinzuzuziehen (-> eigenhändiges
Testament), kann es einfach bei sich Zuhause aufbewahren.
Möchte er allerdings sicherstellen, dass es über die Jahre weder
verloren geht noch von benachteiligten Hinterbliebenen
vernichtet wird, sollte er es bei einem (beliebigen) Amtsgericht
gegen eine Gebühr in amtliche
Verwahrung geben.
Testamente, die vor einem Notar errichtet werden (->
öffentliche Testamente),
werden immer in amtliche Verwahrung gegeben. Hier kümmert sich
der Notar um die Hinterlegung. Zuständig ist das Amtsgericht am
Amtssitz des Notars.
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