Testament
Wer verfügen möchte, was mit seinem Vermögen passieren soll,
wenn er stirbt, muss ein Testament errichten (oder einen
Erbvertrag abschließen). Voraussetzung
ist immer die Testierfähigkeit.
Normalerweise werden Testamente
eigenhändig oder vor dem Notar (->
öffentliches Testament)
errichtet. Nur in bestimmten Ausnahmesituationen stehen weitere
Errichtungsformen zur Verfügung (->
Nottestament).
Ein Testament muss immer vom Testierenden selbst aufgesetzt
werden (-> Höchstpersönlichkeit).
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