Teilungsklage
Können sich Miterben nicht darauf
einigen, wie sie den Nachlass
untereinander aufteilen wollen, so ist die Teilungsklage das
letzte Mittel, um die
Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft zu erreichen:
Der Kläger verklagt seine Miterben auf Zustimmung zu einem
Auseinandersetzungsplan, den er vorlegt.
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