Stückvermächtnis
Das Stückvermächtnis ist die Zuwendung eines konkreten
Gegenstandes durch den Erblasser. („Meine Nichte soll meinen Pkw
erhalten.“) Der Gegenstand kann eine Sache sein, eine Forderung
oder ein Recht. Gehört der Gegenstand nicht zum Nachlass, ist
das Vermächtnis in der Regel
unwirksam, es sei denn, es handelt sich um ein
Verschaffungsvermächtnis.
Weist der Gegenstand zurzeit des Erbfalls Mängel auf, kann der
Vermächtnisnehmer üblicherweise nicht von den Erben verlangen,
dass sie den Mangel beseitigen oder den Schaden ersetzen.
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