Stammes- und Liniensystem
Steht bei der gesetzlichen
Erbfolge fest, welche Ordnung (neben dem Ehepartner/der
Ehepartnerin des Verstorbenen) zur Erbfolge berufen ist, so wird
der Teil des Nachlasses, der auf die
Verwandten entfällt, nicht etwa innerhalb der Ordnung nach
Köpfen verteilt. Vielmehr regelt das Stammes- und Liniensystem
die Erbfolge.
In der 1. Ordnung gibt es nur Stämme. Hat der Verstorbene
mehrere Kinder, so bildet jedes Kind mit seinen Nachkommen einen
Stamm. Alle Stämme erben zu gleichen Teilen. Dies gilt
unabhängig davon ob ein Kind noch lebt oder nicht.
In der 2. Ordnung bildet jeder Elternteil eine Linie. Beide
Linien erben zu gleichen Teilen und zwar unabhängig davon, ob
die Eltern noch leben. Innerhalb einer Linie bilden die Kinder
des Elternteils wiederum Stämme.
In der 3. Ordnung bildet jeder Großelternteil eine Linie. Alle
vier Linien erben zu gleichen Teilen und zwar auch hier
unabhängig davon, ob die Großeltern noch leben. Innerhalb einer
Linie bilden die Kinder des Großelternteils wiederum Stämme.
Sind die Erbteile auf Stämme und Linien verteilt, so werden
nach dem Repräsentations-
und Eintrittsprinzip die Erben
ermittelt.
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