Sonderrechtsnachfolge
Die Nachfolge in einzelne Rechtspositionen eines verstorbenen
Menschen ist in Deutschland normalerweise nicht möglich.
Vielmehr gilt das Prinzip der
Gesamtrechtsnachfolge: Die Erben rücken in die gesamte
Rechtsstellung des Verstorbenen ein.
Lediglich in bestimmten Fällen ist ausnahmsweise die
Sonderrechtsnachfolge möglich:
- Vererbung eines landwirtschaftlichen Hofes nach
der Höfeordnung
- Übergang einer Mietwohnung, wenn der Mieter stirbt
(-> Mietverhältnis im Todesfall),
- Übergang fälliger Ansprüche des Verstorbenen auf
laufende Sozialleistungen,
- Vererbung von Anteilen an Personengesellschaften durch
eine einfache oder qualifizierte
Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag.
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