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Sonderrechtsnachfolge

Sonderrechtsnachfolge

Die Nachfolge in einzelne Rechtspositionen eines verstorbenen Menschen ist in Deutschland normalerweise nicht möglich. Vielmehr gilt das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge: Die Erben rücken in die gesamte Rechtsstellung des Verstorbenen ein.
 
Lediglich in bestimmten Fällen ist ausnahmsweise die Sonderrechtsnachfolge möglich:

  •  Vererbung eines landwirtschaftlichen Hofes nach der Höfeordnung
  •  Übergang einer Mietwohnung, wenn der Mieter stirbt (-> Mietverhältnis im Todesfall),
  • Übergang fälliger Ansprüche des Verstorbenen auf laufende Sozialleistungen,
  • Vererbung von Anteilen an Personengesellschaften durch eine einfache oder qualifizierte Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag.

 

 
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