Schlusserbe
Der Schlusserbe ist bei der in einem
Ehegattentestament
vereinbarten Einheitslösung die
Person, auf die mit dem Tod des zweiten Ehepartners das Vermögen
beider Ehepartner als Einheit übergehen soll. Beim Tod des
ersten Ehepartners ist der Schlusserbe von der Erbfolge
ausgeschlossen (-> Enterbung).
Meist setzen Ehepaare ihre gemeinsamen Kinder als Schlusserben
ein.
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