Bild:  OEffentliches Testament  
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OEffentliches Testament Testament OEffentliches

Öffentliches Testament

Das öffentliche Testament ist ein Testament, bei dem der Testierende einen Notar einschaltet. Dies kann in folgender Weise geschehen:

  •  Er erklärt gegenüber dem Notar mündlich seinen letzten Willen und der Notar fertigt einen entsprechenden Testamentsentwurf an. Personen, die nicht lesen können, können ein öffentliches Testament nur in dieser Form errichten.
  • Er überreicht dem Notar eine Schrift, also ein Blatt oder mehrere Blätter Papier, auf denen er seinen letzten Willen bereits formuliert hat. (Anders als beim eigenhändigen Testament muss das Testament nicht handschriftlich formuliert sein.) Dabei kann er selbst entscheiden, ob er die Blätter in einem verschlossenen Umschlag überreichen möchte oder ob er das Geschriebene noch einmal vom Notar durchsehen lassen will. Minderjährige müssen immer eine offene Schrift überreichen.

Der Notar fertigt in allen Fällen eine sog. Niederschrift von der Verhandlung an. Diese muss vom Testierenden genehmigt und von ihm und dem Notar unterzeichnet werden. Anschließend soll das Testament gemeinsam mit der Niederschrift dem Amtsgericht am Amtssitz des Notars zur Verwahrung übergeben werden.

 

 
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