Öffentliches Testament
Das öffentliche Testament ist ein Testament, bei dem der
Testierende einen Notar einschaltet. Dies
kann in folgender Weise geschehen:
- Er erklärt gegenüber dem Notar mündlich seinen
letzten Willen und der Notar fertigt einen entsprechenden
Testamentsentwurf an. Personen, die nicht lesen können,
können ein öffentliches Testament nur in dieser Form
errichten.
- Er überreicht dem Notar eine Schrift, also ein Blatt
oder mehrere Blätter Papier, auf denen er seinen letzten
Willen bereits formuliert hat. (Anders als beim
eigenhändigen Testament muss
das Testament nicht handschriftlich formuliert sein.) Dabei
kann er selbst entscheiden, ob er die Blätter in einem
verschlossenen Umschlag überreichen möchte oder ob er das
Geschriebene noch einmal vom Notar durchsehen lassen will.
Minderjährige müssen immer eine offene Schrift überreichen.
Der Notar fertigt in allen Fällen eine sog. Niederschrift von
der Verhandlung an. Diese muss vom Testierenden genehmigt und
von ihm und dem Notar unterzeichnet werden. Anschließend soll
das Testament gemeinsam mit der Niederschrift dem Amtsgericht am
Amtssitz des Notars zur Verwahrung
übergeben werden.
|