Nottestament
Die notarielle Beurkundung ist ein besonders strenges
Formerfordernis. Es soll Personen, die (z. B. finanziell) weit
reichende Erklärungen abgeben, vor übereiltem Handeln schützen
und sicherstellen, dass bei der Abgabe der Erklärung eine
rechtskundige Person anwesend ist.
Anders als bei der öffentlichen Beglaubigung bezeugt der
Notar bei der Beurkundung nicht nur, dass
die Unterschrift unter einer Erklärung von der „richtigen“
Person stammt, sondern auch, dass die Person eine Erklärung
bestimmten Inhalts abgegeben hat. Eine Gewähr für die
inhaltliche Richtigkeit der Erklärung wird dagegen nicht
übernommen.
Die vom Notar errichtete Urkunde ist eine öffentliche Urkunde,
die vor Gericht als Beweismittel besonderes Vertrauen genießt.
Das genaue Verfahren der Beurkundung ist im Beurkundungsgesetz
(BeurkG) geregelt. Die Kosten richten sich nach der
Kostenordnung (KostO).
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