Notar
Der Notar ist Träger eines vom Staat verliehenen öffentlichen
Amtes. Er ist für die Beurkundung von Rechtsvorgängen (->
notarielle Beurkundung) und
andere Aufgaben im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege
zuständig. Anders als ein Rechtsanwalt ergreift er nicht Partei
für seine Mandanten, sondern hat die Funktion eines
unparteilichen Rechtsbeistands. Ist ein Rechtsanwalt zugleich
als Notar bestellt (sog. Anwaltsnotar), so darf er nur dann als
Notar tätig werden, wenn er in der gleichen Angelegenheit nicht
bereits die Interessenvertretung eines Beteiligten übernommen
hat. In manchen Regionen Deutschlands schließt der eine Beruf
den anderen sogar aus.
Die Notarkosten sind in der sog. Kostenordnung (KostO)
festgelegt. Sie berechnen sich nicht nach dem Arbeitsaufwand des
Notars, sondern nach der Bedeutung und dem Wert des
Rechtsgeschäfts.
Das Berufsrecht der Notare ist in der Bundesnotarordnung
geregelt (BNotO).
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