Nießbrauch
Der Nießbrauch bezeichnet das Recht einer Person, einen
Gegenstand zu nutzen und Vorteile (Früchte) aus ihm zum ziehen.
Bei dem Gegenstand kann es sich um eine bewegliche Sache
handeln, um ein Grundstück/Haus, ein Vermögen, einen Nachlass
oder auch um ein Recht. Wer einer Person das Recht zum
Nießbrauch an seinem Eigentum einräumt, überträgt ihr
wesentliche Teile seines Rechtes als Eigentümer. Das Recht, über
den Nießbrauchsgegenstand zu verfügen, verbleibt allerdings beim
Eigentümer.
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