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Niessbrauch

Nießbrauch

Der Nießbrauch bezeichnet das Recht einer Person, einen Gegenstand zu nutzen und Vorteile (Früchte) aus ihm zum ziehen. Bei dem Gegenstand kann es sich um eine bewegliche Sache handeln, um ein Grundstück/Haus, ein Vermögen, einen Nachlass oder auch um ein Recht. Wer einer Person das Recht zum Nießbrauch an seinem Eigentum einräumt, überträgt ihr wesentliche Teile seines Rechtes als Eigentümer. Das Recht, über den Nießbrauchsgegenstand zu verfügen, verbleibt allerdings beim Eigentümer.

 

 
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