Nachlassverwalter
Ein Nachlassverwalter wird eingesetzt, wenn auf Antrag der
Erben oder der Nachlassgläubiger eine
Nachlassverwaltung vom Gericht
angeordnet wird. Aufgabe des Nachlassverwalters ist es, den
Nachlass zu verwalten und die Forderungen der Nachlassgläubiger
zu erfüllen.
Der Nachlassverwalter ist nicht der Vertreter des/der Erben wie
der Nachlasspfleger, sondern
Inhaber eines privatrechtlichen Amtes. Er untersteht der
Aufsicht des Nachlassgerichtes,
welches auch seine Vergütung festsetzt.
Solange ein Nachlassverwalter eingesetzt ist, sind die Erben
weder befugt, im Rahmen der Nachlassverwaltung tätig zu werden
oder über den Nachlass zu verfügen noch einen Prozess zu führen,
der den Nachlass betrifft.
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