Nachlasspfleger
Ein Nachlasspfleger wird vom
Nachlassgericht eingesetzt, um den Nachlass zu sichern und
zu erhalten, solange noch nicht bekannt ist, wer der/die Erbe(n)
sind, oder diese die Erbschaft noch nicht angenommen haben (->
Annahme). Sind die Erben noch nicht
bekannt, gehört es auch zu den Aufgaben des Nachlasspflegers sie
ausfindig zu machen (->
Erbenermittlung).
Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter der Person(en),
welche die Erbschaft am Ende als Erben annehmen. Er ist
berechtigt, den Nachlass in Besitz zu nehmen, ihn zu verwalten,
Nachlassansprüche geltend zu machen und
Nachlassverbindlichkeiten
zu erfüllen. Dabei untersteht er der Aufsicht des
Nachlassgerichtes, welches auch seine Vergütung festsetzt.
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