Nachlasskostenschulden
Nachlasskostenschulden sind Verbindlichkeiten, die sich aus
der Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses ergeben (z. B.
Kosten der Testamentseröffnung,
Vergütung des Nachlassverwalters).
Da sie mit dem Erbfall entstehen und den/die Erben treffen,
können sie den Erbfallschulden
zugerechnet werden.
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