Nachlassforderungen
Nachlassforderungen sind Ansprüche, die zum
Nachlass gehören, weil sie dem
Verstorbenen zu Lebzeiten zustanden und mit seinem Tod im Wege
der Gesamtrechtsnachfolge
auf den oder die Erben übergehen. Hatte der Verstorbene
beispielsweise seinem Freund Geld geliehen, darf der Erbe dieses
Geld nach der vereinbarten Zeit zurückfordern.
Miterben müssen Nachlassforderungen
üblicherweise gemeinsam geltend machen. Allerdings kann jeder
einzelne Miterbe ohne Mitwirken der anderen vom Schuldner
verlangen, dass dieser die Forderung erfüllt, indem er an die
Miterbengemeinschaft
leistet.
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