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Rechtsanwalt Jürgen Pillig
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Nachlassermittlung

Nachlassermittlung

Die Nachlassermittlung dient der Bestandsaufnahme: Welche positiven Vermögenswerte gehören zum Nachlass? Welche Verbindlichkeiten bestehen? Das Ergebnis der Nachlassermittlung entscheidet meist darüber, ob die Erben die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
 
Ein Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses wird als Inventar bezeichnet.

 

 
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