Nachlasserbenschulden
Nachlasserbenschulden sind Verbindlichkeiten, die der oder
die Erben nach dem Tod des Erblassers eingehen, um den Nachlass
ordnungsgemäß zu verwalten. (Beispiel: Sie lassen einen Gärtner,
kommen der sich um den Garten des Verstorbenen kümmert.)
Da der oder die Erben die genannten Verbindlichkeiten selbst
eingehen, haften sie dafür immer auch mit ihrem eigenen
Vermögen, also nicht nur mit dem Vermögen des Verstorbenen. Dies
gilt selbst dann, wenn die Haftung generell auf den Nachlass
beschränkt ist, also eine
Nachlassverwaltung angeordnet oder das
Nachlassinsolvenzverfahren
eröffnet wurde.
Der/Die Erbe(n) können ihre persönliche Haftung nur
ausschließen, indem sie mit ihrem Vertragspartner ausdrücklich
vereinbaren, dass die Haftung auf den Nachlass beschränkt sein
soll. Dabei reicht es aus, wenn sie einseitig erklären, dass nur
der Nachlass haften soll und der Vertragspartner nicht
widerspricht.
Zu den
Nachlassverbindlichkeiten gehören neben den
Nachlasserbenschulden die
Erblasserschulden und die
Erbfallschulden.
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