Nachlass
Der Nachlass ist das Vermögen des Verstorbenen. Er umfasst
positive Vermögenswerte ebenso wie Schulden. Ausgeschlossen sind
lediglich Vermögenspositionen, die mit der Person des
Verstorbenen untrennbar verknüpft sind, z. B.
Unterhaltsansprüche,
bestimmte Unterhaltspflichten oder ein
Nießbrauchsrecht (->
unvererbliche Rechte). Solche höchstpersönlichen Recht und
Pflichten gehören allerdings dann zum Nachlass, wenn das Gesetz
ausdrücklich bestimmt, dass sie vererblich sind (Beispiel: der
bereits entstandene Anspruch auf
Ausgleich des Zugewinns gegen den Ehepartner/die
Ehepartnerin).
Soll die Beziehung des Erben zum geerbten Vermögen bezeichnet
werden, so wird meist nicht vom Nachlass, sondern von der
Erbschaft gesprochen.
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