Gradualsystem
Nach dem Gradualsystem bestimmt der Grad der Verwandtschaft
mit dem Verstorbenen darüber, wer Erbe wird. Entscheidend ist
also, wie viele Geburten zwischen einem Verwandten und dem
Verstorbenen liegen. Das Gradualsystem gilt in Deutschland nur
in seltenen Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn der Verstorbene
lediglich Verwandte der 4. oder einer höheren Ordnung
hinterlässt (Urgroßeltern und deren Abkömmlinge, Ururgroßeltern
und deren Abkömmlinge usw.). Sind Verwandte der 1., 2. oder 3.
Ordnung vorhanden, erben diese nach dem
Ordnungssystem.
|