Ersatzerbe
Als Ersatzerbe wird eine Person bezeichnet, die nach dem
Willen des Erblassers nur dann erben soll, wenn ein anderer Erbe
vor oder nach dem Tod des Erblassers wegfällt, also (doch) nicht
Erbe wird. Dieses Wegfallen kann verschiedene Gründe haben, z.
B. den, dass der Erbe vor dem Erblasser stirbt, dass er auf sein
Erbe verzichtet (-> Erbverzicht), die
Erbschaft ausschlägt (->
Ausschlagung) oder das Testament anficht, das ihn zum Erben
macht (-> Anfechtung). Auch
die Erbunwürdigkeit kann ihn als
Erbe ausschließen.
Soll ein Erbe nicht anstelle, sondern nach einem anderen Erben
die Erbschaft erhalten, so ist er
Nacherbe.
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