Erbrecht
Im objektiven Sinne umfasst das Erbrecht alle
Rechtsvorschriften, die regeln, was mit dem Vermögen eines
Menschen geschieht, wenn er stirbt. Die meisten dieser
Rechtsvorschriften sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu
finden.
Im subjektiven Sinne bezeichnet das Erbrecht Rechte von
Menschen:
- Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu regeln, was mit
seinem Vermögen geschehen soll, wenn er stirbt.
- Die Angehörigen eines Verstorbenen haben das Recht, an
dessen Vermögen teilzuhaben.
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