Erbenermittlung
Als Erbenermittlung bezeichnet man die Suche nach Verwandten
einer verstorbenen Person, die als
gesetzliche Erben in Betracht
kommen, einschließlich des Nachweises ihrer Erbberechtigung. Die
Suche kann sich zuweilen sehr aufwändig gestalten, weil Krieg,
Vertreibung und Auswanderung Familien auseinandergerissen und
voneinander entfremdet haben.
Ein Bedürfnis nach einer Ermittlung von Erben ergibt sich
insbesondere daraus, dass die Gemeinschaft der Erben als
Gesamthandsgemeinschaft
nur handlungsfähig ist, wenn alle Erben bekannt sind.
Die Erbenermittlung ist Sache des
Nachlassgerichtes bzw. des vom Gericht bestellten
Nachlasspflegers. Es können aber
auch gewerbliche Erbenermittler mit der Suche nach den Erben
beauftragt werden. Sie verfügen über die erforderlichen
genealogischen (Genealogie = Ahnenforschung), historischen und
juristischen Kenntnisse und Kontakte, um gezielt Recherchen im
In- und Ausland durchführen zu können. Seriöse Erbenermittler
arbeiten auf eigenes finanzielles Risiko und verlangen erst dann
ein Honorar von dem ermittelten Erben, wenn diesem die Erbschaft
ausgezahlt wird. Dem ermittelten Erben steht es frei, den
Nachweis seiner Erbberechtigung selbst zu führen. Er ist also
nicht gezwungen, sich auf die Honorarvereinbarung mit einem
Erbenermittler einzulassen.
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