Erbe
Der Erbe bzw. die Erben ist/sind die Person(en), auf die das
Vermögen des Erblassers im Todesfall automatisch übergeht (->
Vonselbsterwerb). Erbe kann nur
werden, wer erbfähig ist.
Der Erblasser kann in einem
Testament oder
Erbvertrag selbst bestimmen, wer ihn beerben soll. Äußert er
sich nicht, tritt die gesetzliche
Erbfolge ein. Äußert er sich nicht hinsichtlich seines
gesamten Vermögens, tritt die gesetzliche Erbfolge für den Teil
des Nachlasses ein, der unberücksichtigt
geblieben ist.
Gibt es nur einen Erben, so spricht man vom Alleinerben. Mehrere
Erben bilden eine
Miterbengemeinschaft.
Der Erblasser kann bestimmen, dass ein Erbe sein Vermögen nur
dann erhalten soll, wenn ein anderer Erbe vor oder nach dem
Erbfall wegfällt (-> Ersatzerbe). Will
er, dass ein Erbe nach einem anderen Erben erbt, so ist der
erste Erbe Vorerbe und der zweite Erbe
Nacherbe.
Umgangssprachlich wird der Begriff „Erbe“ darüber hinaus
verwendet, um den Nachlass zu
bezeichnen.
|