Bild:  Erbausgleich  
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Erbausgleich

Erbausgleich, vorzeitiger

Der vorzeitige Erbausgleich bildete für nichteheliche Kinder lange Zeit eine Alternative zum Erb-, Erbersatz- und Pflichtteilsrecht. Unter Einbüßung dieser Rechte konnten sie bereits zu Lebzeiten ihres Vaters das nötige Startkapital zum Aufbau einer eigenen Existenz von ihm verlangen.
 
Mit dem Erbrechtsgleichstellungsgesetz von 1998 wurde das Rechtsinstitut abgeschafft. Seitdem gelten im Erbrecht für nichteheliche Kinder die gleichen Regeln wie für eheliche Kinder (siehe unter Abkömmlinge).

 

 
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