Erbausgleich, vorzeitiger
Der vorzeitige Erbausgleich bildete für nichteheliche Kinder
lange Zeit eine Alternative zum Erb-, Erbersatz- und
Pflichtteilsrecht. Unter Einbüßung dieser Rechte konnten sie
bereits zu Lebzeiten ihres Vaters das nötige Startkapital zum
Aufbau einer eigenen Existenz von ihm verlangen.
Mit dem Erbrechtsgleichstellungsgesetz von 1998 wurde das
Rechtsinstitut abgeschafft. Seitdem gelten im Erbrecht für
nichteheliche Kinder die gleichen Regeln wie für eheliche Kinder
(siehe unter Abkömmlinge).
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