Eigenhändiges Testament
Im Gegensatz zum
öffentlichen Testament kann ein eigenhändiges Testament ohne
notarielle Hilfe aufgesetzt werden. Folglich entstehen auch
keine Kosten. Allerdings ist die Gefahr gegeben, dass das
Testament über die Jahre abhanden kommt, von benachteiligten
Angehörigen vernichtet wird oder wegen Mängeln in der Form
unwirksam ist. Um den Verlust zu vermeiden, kann das Testament
bei einem Amtsgericht in amtliche
Verwahrung gegeben werden.
Folgende Formerfordernisse müssen bei einem eigenhändigen
Testament eingehalten werden:
- Es muss eigenhändig vom Erblasser geschrieben
werden (also nicht mit dem Computer oder der
Schreibmaschine).
- Es muss eigenhändig unterschrieben werden.
- Darüber hinaus sollte das Datum und der Ort der
Errichtung angegeben werden.
Besonderheiten gelten beim eigenhändigen
Ehegattentestament.
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