Bestattungsgskosten
Die Bestattungskosten sind als
Nachlassverbindlichkeit
von den Erben zu tragen. Sie umfassen nur die Bestattung als
solche, nicht die laufende Unterhaltung und Pflege der
Grabstätte (-> Grabpflege).
Dass die Erben die Kosten zu tragen haben, bedeutet nicht
zwangsläufig, dass sie auch über Ort und Gestaltung der
Grabstätte entscheiden dürfen. Dies ist vielmehr Aufgabe der
Person, welche die Sorge für den Leichnam des Verstorbenen trägt
(-> Totenfürsorge).
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