Auslegung
Die Erforschung und Umsetzung des Erblasserwillens hat im
Erbrecht oberste Priorität. Hat der Erblasser seinen Willen
nicht eindeutig und abschließend in einem
Testament oder Erbvertrag erklärt,
so muss er im Wege der Auslegung
ermittelt werden.
Sind Verfügungen des Verstorbenen nicht eindeutig, so ist im
Wege der erläuternden Auslegung sein wahrer Wille zu erforschen.
Sind seine Verfügungen nicht vollständig, weil er einen
bestimmten Umstand nicht bedacht hat, so muss sein
hypothetischer Wille für den Fall ermittelt werden, dass er von
einem nicht bedachten Umstand gewusst hätte. Wichtig ist
jeweils, dass sich der ermittelte Wille in irgendeiner Weise im
Testament oder Erbvertrag andeutet. Im Zweifel helfen
gesetzliche Auslegungsregeln, dem Willen des Verstorbenen
gerecht zu werden.
Die Auslegung erbrechtlicher Verfügungen geht der
Anfechtung immer vor.
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