Anwachsung
Kann oder will eine Person, die vom
Erblasser als Erbe eingesetzt wurde,
tatsächlich nicht erben, weil sie vor dem Erblasser stirbt, auf
das Erbe verzichtet (-> Erbverzicht),
die Erbschaft anficht (->
Anfechtung) oder ausschlägt (->
Ausschlagung), stellt sich
die Frage, was mit ihrem Erbteil
geschieht.
Sofern der Erblasser für diesen Fall vorgesorgt und einen
Ersatzerben eingesetzt hat, erhält
dieser den Erbteil.
Hat der Erblasser keinen Ersatzerben bestimmt, kommt der Erbteil
den anderen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile zugute (=
Anwachsung). Dies setzt allerdings voraus, dass der Erblasser
mehrere Erben eingesetzt und das Erbe vollständig auf sie
verteilt hat. Darüber hinaus darf er die Anwachsung nicht
ausgeschlossen haben.
Liegen die Voraussetzung der Anwachsung nicht vor, tritt in
Bezug auf den Erbteil des weggefallenen Erben die
gesetzliche Erbfolge ein.
|