Anfall der Erbschaft
Der Anfall der Erbschaft bezeichnet den Übergang des
Erblasservermögens auf den oder die Erben.
Mit dem Tod geht das Vermögen des Verstorbenen automatisch auf
Personen über, die folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:
Die Erbenstellung ist zunächst eine vorläufige. Ob ein Erbe
endgültig Erbe sein möchte, entscheidet er durch
Annahme oder
Ausschlagung der Erbschaft.
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