Kosten
Die Anwaltskosten berechnen sich nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz
(RVG).
Aufgrund einer vorhergehenden schriftlichen Honorarvereinbarung
kann von den gesetzlichen Gebühren nur nach oben abgewichen werden
(von wenigen Ausnahmen abgesehen).
Die Berechnung der gesetzlichen Gebühren erfolgt nach dem Gegenstandswert.
Der Gegenstandswert ist der Wert Ihres Interesses. Eine Erstberatungsgebühr
darf maximal (!) 190,00 € (243,60 € inkl. Auslagen und MwSt.) betragen,
soweit es sich um einen Rechtsrat an einen Verbraucher handelt.
Daher müssen Sie bei einer ersten Anfrage ohne Erteilung eines vollen
Mandats keine höheren Kosten befürchten.
Kostenlose Auskünfte auch per Telefon oder E-Mail sind unzulässig
und können aus diesem Grund leider nicht erteilt werden. Vereinbaren
Sie daher telefonisch ein persönliches Beratungsgespräch in unserer
Kanzlei oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihren persönlichen Daten, damit wir Sie zurückrufen können.
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